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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die geschäftliche Nutzung der Software SV Manager Pro.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung der Software SV Manager Pro und damit verbundene Leistungen zwischen der K-Evolution GmbH, Hamburger Straße 6, 27419 Sittensen – nachfolgend „Anbieter“ – und dem Kunden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben im Fall von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

Darstellungen der Software und ihrer Tarife auf der Website stellen kein verbindliches Angebot dar. Mit einer Registrierung, Bestellung oder Anfrage gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab.

Beim Tarif Pay per Use kommt der Vertrag mit Freischaltung des Benutzerkontos oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande. Beim Tarif Unlimited kommt der Vertrag durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder die Freischaltung des vereinbarten Zugangs zustande.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif, dem Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden Leistungsbeschreibungen.

3. Leistungsgegenstand

SV Manager Pro ist eine webbasierte Software zur Organisation, Dokumentation und Erstellung von Gutachten. Je nach Tarif und freigeschaltetem Funktionsumfang können insbesondere Aufträge, Kunden, Ortstermine, Messwerte, Proben, Bilder, Dokumente, Vorlagen und Rechnungsdaten verwaltet werden.

Die Software unterstützt den Kunden bei seinen Arbeitsabläufen. Sie ersetzt weder die fachliche Prüfung noch die eigenverantwortliche Bewertung und Freigabe durch den Sachverständigen. Der Kunde bleibt für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Verwendbarkeit seiner Gutachten verantwortlich.

Individuelle Anpassungen, Datenmigrationen, Vorlagenaufbereitungen, Schnittstellen, Schulungen oder sonstige Beratungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Mandant, Benutzerkonten und Zugangsdaten

Für den Kunden wird ein Mandant angelegt. Der Kunde darf Benutzerkonten nur für eigene Beschäftigte und sonstige zur Nutzung berechtigte Personen verwenden. Anzahl und Umfang der Benutzerkonten richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang.

Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über vermutete oder festgestellte Sicherheitsvorfälle. Handlungen über ein Benutzerkonto werden dem Kunden zugerechnet, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.

Der Kunde hält seine Stamm-, Kontakt- und Abrechnungsdaten aktuell. Eine Weitergabe oder Übertragung des Zugangs an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

5. Tarife und Abrechnung

Pay per Use

Beim Tarif Pay per Use fällt keine monatliche Grundgebühr an. Die Abrechnung erfolgt je kostenpflichtig erstelltem Gutachten zu dem bei Vertragsschluss vereinbarten oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preis. Der Zeitpunkt, zu dem ein Gutachten als kostenpflichtig erstellt gilt, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder dem Bestellvorgang.

Erwirbt der Kunde nach einem Kauf für einen Zeitraum von sechs Monaten kein weiteres Gutachten oder Gutachtenguthaben, fällt für die weitere Speicherung und Bereitstellung des Pay-per-Use-Kontos ein Speicherbereitstellungsentgelt von 4,90 Euro netto pro Monat an. Darin sind bis zu 25 GB Speicherplatz enthalten. Darüber hinausgehender Speicherverbrauch wird nach den nachfolgenden Fair-Use-Regelungen berechnet. Der Anbieter kündigt den Beginn der kostenpflichtigen Speicherbereitstellung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Mit einem erneuten Kauf endet das Speicherbereitstellungsentgelt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.

Fair Use des Speicherplatzes

Im Tarif Pay per Use sind je Mandant 25 GB Speicherplatz enthalten. Im Tarif Unlimited sind je Mandant 100 GB Speicherplatz enthalten. Maßgeblich ist der gesamte vom Mandanten belegte Speicherplatz einschließlich hochgeladener Dateien, Bilder, Dokumentversionen und technisch erforderlicher Sicherungskopien, soweit diese dem Mandanten unmittelbar zugeordnet werden können.

Der Anbieter informiert den Kunden nach Möglichkeit, sobald mindestens 80 Prozent des enthaltenen Speicherplatzes erreicht sind. Eine Überschreitung des enthaltenen Speicherplatzes wird mit 0,15 Euro netto je zusätzlichem GB und Monat berechnet. Bruchteile eines GB werden anteilig abgerechnet.

Der abrechnungsrelevante Mehrverbrauch wird anhand des durchschnittlichen täglichen Speicherverbrauchs innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums ermittelt. Angefangene oder beendete Abrechnungszeiträume werden tagesanteilig berücksichtigt. Kurzzeitige Spitzen, die den enthaltenen Speicherplatz im Tagesdurchschnitt nicht überschreiten, werden nicht berechnet.

Der Anbieter kann das enthaltene Speichervolumen und den Preis für zusätzlichen Speicher an nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen der tatsächlich anfallenden Speicher-, Sicherungs-, Rechenzentrums-, Energie- und Betriebskosten anpassen. Eine Erhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich diese Kosten insgesamt erhöht haben, und darf nicht zur zusätzlichen Ausweitung der Gewinnmarge genutzt werden. Kostensenkungen werden bei der Berechnung in gleicher Weise berücksichtigt.

Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform unter Angabe der maßgeblichen Kostenentwicklung angekündigt und gelten ausschließlich für zukünftige Abrechnungszeiträume. Eine rückwirkende Berechnung ist ausgeschlossen. Bei einer für den Kunden nachteiligen Änderung kann er den betroffenen Tarif bis zum Inkrafttreten der Änderung zum Änderungszeitpunkt kündigen.

Unlimited

Der Tarif Unlimited ist ab 349 Euro netto pro Monat verfügbar. Er wird monatlich abgerechnet und umfasst im vereinbarten Nutzungsumfang eine unbegrenzte Anzahl von Gutachten sowie die für diesen Tarif freigeschalteten Funktionen, insbesondere die Rechnungsverwaltung. Der konkrete Preis richtet sich nach dem individuellen Angebot und dem vereinbarten Leistungsumfang.

Maßgeblich sind die im Angebot, bei der Registrierung oder auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt oder per E-Mail versandt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter kann den Zugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vorübergehend sperren, wenn fällige Forderungen nicht beglichen werden. Die Zahlungspflicht bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.

Der Anbieter kann die vereinbarten Preise an nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen der für die Leistungserbringung maßgeblichen Gesamtkosten anpassen. Berücksichtigt werden dürfen insbesondere Kosten für Hosting und Rechenzentren, Energie, Softwarelizenzen, IT-Sicherheit, technische Dienstleister sowie Personal- und Supportleistungen. Eine Preiserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich diese Kostenfaktoren unter Berücksichtigung etwaiger Kostensenkungen insgesamt erhöht haben. Die Anpassung darf nicht zur zusätzlichen Ausweitung der Gewinnmarge genutzt werden.

Preisanpassungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform unter Angabe der maßgeblichen Gründe angekündigt. Für Pay per Use gelten sie nur für Käufe nach dem Inkrafttreten. Bei Unlimited gelten sie frühestens ab Beginn der nächsten Verlängerungsperiode, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.

Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde den betroffenen Tarif bis zum Inkrafttreten der Änderung zum Änderungszeitpunkt kündigen. Individuell vereinbarte Preisbindungen bleiben unberührt.

7. Laufzeit und Kündigung

Pay per Use läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

Erfolgt zwölf Monate lang kein weiterer Kauf eines Gutachtens oder Gutachtenguthabens, gilt das Pay-per-Use-Konto als inaktiv. Der Anbieter kann den Zugang nach vorheriger Erinnerung in Textform sperren. Die Erinnerung erfolgt mindestens 30 Tage vor der beabsichtigten Sperrung und informiert über die Möglichkeit zum erneuten Kauf sowie zur Sicherung und zum Export der vorhandenen Daten. Ein erneuter Kauf setzt die Inaktivitätsfrist zurück.

Unlimited hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Abweichende Vereinbarungen im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung bleiben unberührt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung fortgesetzt verletzt.

Nach Wirksamwerden der Kündigung eines Unlimited-Vertrags bleibt der Zugang für eine Übergangsfrist von 30 Tagen bestehen, damit der Kunde seine Daten prüfen und exportieren kann. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zugang gesperrt.

8. Betrieb, Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

Der Anbieter stellt die Software im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit ist nicht geschuldet, sofern keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung getroffen wurde.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Netzen oder Rechenzentren, höhere Gewalt oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegende Ereignisse entstehen. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Höhere Gewalt

Soweit und solange der Anbieter seine Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt erbringen kann, ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, von außen kommende und auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht vermeidbare Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Cyber-Krieg, großflächige Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Streiks außerhalb des eigenen Betriebs, behördliche oder gesetzliche Anordnungen sowie länger andauernde Ausfälle von Stromversorgung, Telekommunikationsnetzen, Rechenzentren oder wesentlichen technischen Dienstleistern.

Der Anbieter informiert den Kunden über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende der Beeinträchtigung, sobald dies unter den jeweiligen Umständen möglich und zumutbar ist, und ergreift angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen und zur Wiederaufnahme des Betriebs.

Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen einer durch höhere Gewalt verursachten Nichterfüllung oder Verzögerung sind ausgeschlossen, soweit der Anbieter das Ereignis und dessen Folgen nicht zu vertreten hat. Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Dauert die Beeinträchtigung länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an und ist ein Ende nicht absehbar, kann jede Partei den betroffenen Vertrag oder Leistungsteil mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt; im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet.

Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen verbessern und Funktionen ändern, soweit die vereinbarte Hauptleistung erhalten bleibt und dem Kunden die Änderung zumutbar ist. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt.

9. Support und Störungsmeldungen

Support wird über die vom Anbieter bekannt gegebenen Kontaktwege während der üblichen Geschäftszeiten erbracht. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Der Kunde beschreibt Störungen möglichst nachvollziehbar und stellt die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereit. Der Anbieter darf den Kunden auf Dokumentationen, bekannte Lösungen oder notwendige Mitwirkungsschritte verweisen.

10. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung

Der Kunde darf die Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang und für eigene geschäftliche Zwecke nutzen. Unzulässig sind insbesondere Angriffe auf technische Systeme, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen, automatisierte Überlastung sowie die Nutzung zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte.

Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung, Speicherung und Nutzung sämtlicher eingegebener oder hochgeladener Daten und Inhalte berechtigt ist. Er beachtet insbesondere Datenschutz, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Berufs- und Geheimhaltungspflichten sowie gesetzliche Aufbewahrungsvorgaben.

Der Kunde prüft automatisch erzeugte Dokumente, Berechnungen, Tabellen und Textbausteine vor Verwendung und Freigabe. Offensichtliche Fehler oder Störungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

11. Kundendaten, Datenschutz und Datensicherung

Die vom Kunden in SV Manager Pro eingestellten Daten bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter verarbeitet sie nur zur Vertragserfüllung, zum sicheren Betrieb und nach dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt.

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte betroffener Personen.

Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und führt betriebliche Sicherungen nach seinem Sicherungskonzept durch. Diese ersetzen keine gesetzlich oder fachlich erforderliche Archivierung durch den Kunden. Der Kunde soll wichtige Endfassungen und aufbewahrungspflichtige Unterlagen regelmäßig exportieren.

Datenexport bei Unlimited

Nach Vertragsende bleibt der Unlimited-Zugang für 30 Tage ausschließlich zur Prüfung und Sicherung der vorhandenen Daten verfügbar. Der Anbieter fertigt innerhalb dieser Übergangsfrist einen Export der Kundendaten in einem zumutbaren, gängigen Format an und stellt ihn dem Kunden zur Verfügung.

Nach Ablauf der 30-tägigen Übergangsfrist werden die in der Software gespeicherten Kundendaten unwiderruflich gelöscht. Eine Wiederherstellung ist danach nicht mehr möglich. Ausgenommen sind Daten, die der Anbieter aufgrund zwingender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen weiterhin speichern muss; diese werden gesperrt und nach Wegfall des Speichergrundes gelöscht.

Datenexport bei inaktivem Pay per Use

Vor der Sperrung eines inaktiven Pay-per-Use-Kontos stellt der Anbieter dem Kunden nach der Erinnerung eine Frist von mindestens 30 Tagen für die Sicherung seiner Daten zur Verfügung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde einen Export in einem zumutbaren, gängigen Format anfordern oder abrufen.

Nach Ablauf der Exportfrist wird der Zugang gesperrt. Die Daten werden anschließend nach einer weiteren Frist von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht; eine Wiederherstellung ist danach nicht mehr möglich. Ausgenommen sind Daten, die aufgrund zwingender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen weiterhin gespeichert werden müssen. Der Anbieter kann vor Ablauf der Löschfrist statt einer Löschung eine weitere Speicherung gegen das angekündigte Speicherentgelt anbieten.

12. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, SV Manager Pro im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

Sämtliche Rechte an der Software, ihrem Quellcode, der Gestaltung, Dokumentation, Standardvorlagen und Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern. Das Dekompilieren, Kopieren oder Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist nur im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang zulässig.

An eigenen Inhalten und Vorlagen des Kunden verbleiben die Rechte beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Bereitstellung, Verarbeitung, Sicherung und Ausgabe technisch erforderlichen Nutzungsrechte für die Vertragsdauer ein.

13. Mängelrechte

Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht. Eine unerhebliche Abweichung begründet keinen Mangel.

Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und nachvollziehbar. Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung durch Fehlerbehebung, Bereitstellung einer zumutbaren Ersatzlösung oder Umgehung des Fehlers berechtigt.

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Untersuchung und Beseitigung eines Mangels im erforderlichen und zumutbaren Umfang zu unterstützen. Er stellt insbesondere eine möglichst genaue und reproduzierbare Fehlerbeschreibung, Zeitpunkt und Ablauf des Auftretens, betroffene Funktionen, verwendeten Browser, Betriebssystem und Endgerät sowie vorhandene Fehlermeldungen, Screenshots und relevante technische Protokolle zur Verfügung.

Der Kunde ermöglicht erforderliche Rückfragen und angemessene Tests und benennt eine fachkundige Kontaktperson. Personenbezogene, vertrauliche oder geheimhaltungsbedürftige Daten sind vor der Übermittlung nach Möglichkeit zu anonymisieren oder auf den für die Fehleranalyse zwingend erforderlichen Umfang zu beschränken.

Soweit die Fehleranalyse oder Nacherfüllung aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden verzögert oder wesentlich erschwert wird, verlängern sich vereinbarte oder angemessene Bearbeitungsfristen entsprechend. Nachteile und Mehraufwand, die ausschließlich aus einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.

Ansprüche bestehen nicht, soweit eine Störung durch unsachgemäße Nutzung, nicht unterstützte Systeme, Eingriffe des Kunden oder Dritter oder durch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters verursacht wurde.

14. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen übernommener Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Für fachliche Entscheidungen, Bewertungen und Inhalte des Kunden sowie für Schäden aus einer ungeprüften Übernahme automatisch erzeugter Ergebnisse haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.

15. Sperrung und rechtswidrige Inhalte

Der Anbieter darf Zugänge oder einzelne Inhalte vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung, eine Gefährdung der Systemsicherheit oder einen erheblichen Schaden für den Anbieter, andere Kunden oder Dritte bestehen.

Der Anbieter wird die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und ihn über die Sperrung informieren, soweit rechtlich und tatsächlich möglich. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist.

16. Schlussbestimmungen

Der Vertrag einschließlich seiner Anlagen enthält die Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Individuell ausgehandelte Abreden haben Vorrang und bleiben hiervon unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juni 2026

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